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 Die Freiheit sich zu verkaufen Nach libertärer Auffassung gibt es Eigentum an sich selbst. Jedem
Menschen gehört sein Leben. Das Wort „gehört“ ist untrennbar an den Begriff Eigentum gebunden. Niemand gehört jemandem anderen, niemand gehört seinem Partner, ein Kind nicht seinen Eltern, wir alle nicht dem Staat. Und eine Prostituierte gehört nicht ihrem Zuhälter. Wir besitzen das Eigentum an uns selbst im physischen Sinne, aber auch unsere
Seele, unsere Talente etc. gehören uns. Niemand hat das Recht uns zu beschränken, uns unseres Eigentums zu berauben. Die wichtigste Komponente des Eigentums an sich selbst ist die Freiheit. Jeder hat die Freiheit, sofern er nicht die Freiheit eines anderen beeinträchtigt, sie uneingeschränkt wahrzunehmen. Wir haben die Freiheit zu
entscheiden, uns zu fördern, zu entwickeln, wir haben auch die Freiheit uns zu schädigen und uns zu vernichten. Denn wir handeln in Freiheit mit unserem Eigentum, also mit dem Eigentum an uns selbst.
Auf diese Freiheit an uns selbst erfolgen, von Menschen die den Wesensgehalt der Freiheit nicht verstanden haben, ständig Angriffe. Man will uns unseres Eigentums berauben, man will uns Standards aufzwängen die uns in unserer (Handlungs-) Freiheit beschränken sollen. Solche Standards können moralischer,
sozialer, ethischer, fiskalischer etc. Argumentation folgen. Freiheitsfeinde haben immer gute Gründe die Freiheit des Einzelnen außer Kraft setzen zu wollen. Freiheitsfeindlich sind z.B. der Staat, aber auch Religionsgemeinschaften, Ideologien, intellektuelle Kopfgeburten oder physische Gewalt.
Immer dann, wenn ein Politiker, ein Medienmensch, ein, in dem Glauben zu wenig beachtet worden zu sein, Wissenschaftler sich ins Gespräch bringen will, produziert er eine Idee, verfasst ein Statement und geht an die Öffentlichkeit. Das katapultiert ihn, wenn auch nur kurz, ins Rampenlicht, sichert ihm mediale
Aufmerksamkeit und erhöht seine Popularität. Bei diesen Ideen, die sich ja einer breiten Zustimmung erfreuen sollen, - und nichts ist einfacher als die Zustimmung uninformierter Massen zu gewinnen, handelt es sich meistens um „moralische, fiskalische oder ethisch motivierte Ideen. Gemeinsam ist allen diesen Vorschlägen und
Profilierungsversuchen, daß sie freiheitsfeindlich sind. Vor einigen Tagen war es wieder soweit. Da drohte Bayerns Justizministerin Freiern Strafen an. Das kommt gut an. Besonders
bei Tante Erna und Opa Krause. Aber auch bei Bloggern und andere Internetenthusiasten von ganz links bis ganz rechts fallen solche Vorschläge auf fruchtbaren Boden. Ein Blog den ich durchaus schätze: "Der freie Markt hat seine sittlichen Grenzen, die der Staat ihm nötigenfalls zu ziehen
hat." Ach du liebe Güte. Hier zeigt sich ganz deutlich, daß, wenn es opportun erscheint, Linke und Konservative ganz schnell das gleiche Boot besteigen
„Polizei und Staatsanwaltschaft müssten eine klare Handhabe bekommen, wie gegen die gewerbsmäßige Förderung der Prostitution vorgegangen werden könne", fordert Beate Merk (CSU)“
"In Deutschland arbeiten schätzungsweise etwa 400 000 Frauen in der Prostitution. Etwa 1,2 Millionen Männer nehmen täglich die sexuellen Dienstleistungen von Sexarbeiterinnen in Anspruch. Neuesten Studien zufolge liegt der Umsatz im diesem Wirtschaftssektor bei rund 14,5 Milliarden Euro
jährlich.(…) Für Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) ist das auch der völlig falsche Weg, um gegen diese Art der Kriminalität vorzugehen. Sie fordert schärfere Gesetze gegen Prostitution und organisierten Menschenhandel. "Mit Frauenhandel und Zwangsprostitution verdienen internationale Banden heute mehr Geld als mit Waffen- oder
Drogenschmuggel", sagte Merk der WELT. Wenn "die sogenannten Freier mit Strafe rechnen müßten, würde mancher darauf verzichten, die Zwangslage betroffener Frauen auszunutzen", sagte Merk. Polizei und Staatsanwaltschaft müßten eine klare Handhabe bekommen, wie gegen die gewerbsmäßige Förderung der Prostitution vorgegangen werden kann",
erläuterte Merk weiter.
Als unhaltbaren Zustand empfindet die Ministerin, daß "derzeit ein Zuhälter nicht bestraft werden kann, der Arbeitszeiten, Einsatzorte und Preise von Prostituierten festsetzt". Wer die Situation von zur Prostitution gezwungenen Frauen mißbraucht, soll künftig ein Fall für den Staatsanwalt sein und mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft
werden." (Quelle PI) Rebellog will nicht bestreiten, daß es
Zwangsprostitution gibt. Und Rebellog bestreitet auch die Existenz von Zuhältern und Drogenproblemen im Zusammenhang mit Prostitution nicht. Allerdings sind wir der festen Überzeugung, daß dies ein klassischer Fall ist wo Spencers Law*
zum Einsatz kommt. Zwangsprostitution, wie sie in der sensationslüsternen Presse dargestellt wird, gibt es überwiegend nicht. Selbstverständlich ist das ein Thema, daß sich nicht nur gut verkaufen lässt, sondern auch als stete Steilvorlage für Politiker aller Couleur dienen kann. Der Reaktion
und des Beifalls des sittlichen Volksempfindens kann man sich fast immer sicher sein.
Rebellog greift lieber auf eigene Erfahrungen und Erkennnisse zurück. Gerade die immer wider angeführte Behauptung, daß Frauen aus Osteuropa unter Zwang und Gewalt zur Ausübung von Prostitution in westlichen Ländern, besonders in Deutschland gezwungen werden kann nicht unwidersprochen hingenommen werden. Uns sind selbst zahlreiche Fälle
bekannt wo es geradezu ein Wunsch, übrigens oft besser ausgebildeter und „cleverer“ Frauen, war im Westen für eine Verbesserung der Lebenssituation temporär „anschaffen“ zu gehen. Diese Frauen haben Initiative und Engagement bewiesen ihre Situation zu verbessern. Das sind sicherlich nicht die schlechtesten Eigenschaften und in
Zeiten knapper Arbeitsplätze ist es ein legitimer und akzeptabler Weg. Drohte Osteuropäerinnen dann eine vorzeitige Abschiebung haben sie sich als „Zwangsprostituierte“ bei den Behörden geoutet um eine Verlängerung ihres Aufenthaltsstatusses zu erreichen. Auch um der daheim gebliebenen Familie im Zweifelsfall
unter die Augen treten zu können und einen Teil der „Ehre“ wieder herzustellen ist ein derartiges Outing von Vorteil. Die automatische Stigmatisierung und Gleichsetzung der Prostitution mit Kriminalität ist ein verlogener zweckorientierter Trick, eine bewusste Täuschung der Öffentlichkeit. Niemand wird ernsthaft
annehmen wollen, daß um die 400 000 Frauen in Deutschland kriminell sind noch sich in einem kriminellen Umfeld bewegen. Man muss sich solche Größenordnungen vor Augen führen um ihren Widerspruch zu erkennen.
Aus libertärer Sicht handelt es sich bei der Prostitution um eine akzeptable und ehrenvolle Dienstleistung am Menschen. Sie ist in ihrer sozialen Wichtigkeit als nicht geringwertiger als andere Sozialberufe, wie Krankenschwester, Therapeut oder Streetworker zu sehen. Im Gesamtspektrum aller Berufe handelt es sich um einen Beruf "wie jeder
andere auch".
Auch entspricht es einer chauvinistischen Sicht zu unterstellen Prostitution sei etwa kein Beruf, sondern Teil eines Persönlichkeitsbildes. Dabei wird oft vergessen, daß dieser Job genauso eine temporäre Existenzsicherung ist wie jede andere Arbeitsaufnahme. Keine der ausübenden Frauen ist 24 Stunden in ihrem Job. Wie ein Pfarrer oder Arzt,
ein Wasserwerker oder Finanzbeamter ist sie nach Ende ihrer "Schicht" Privatperson. Es gibt keinen wissenschaftlich signifikanten Beweis, daß Prostituierte schlechtere Ehefrauen oder Mütter als andere Frauen sind.
Nach unserer Auffassung ist durch das "GG Artikel 2 [Handlungsfreiheit, Freiheit der Person]
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."
und den
"Artikel 12 [Berufsfreiheit, Verbot der Zwangsarbeit]
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden. "
ein Recht auf Berufsausübung gegeben. Ein Verweigern dieses Rechts ist ein schwerer Eingriff in die Freiheit und das Eigentum an einem selbst (Selfownership). Auch in Markt- Volkswirtschaftlicher Hinsicht ist es ein Fehler diese Berufsgruppe zu kriminalisieren und
auszugrenzen. Die erbrachte Wirtschaftsleistung ist bedeutend. Anstatt die Freiheit der handelnden Markteilnehmerinnen zu beschränken sollte es auch im öffentlichen Interesse liegen sichere und günstige Arbeitsbedingungen zu schaffen.
Wir leben im 21.Jahrhundert. Unsere Freiheiten sind erneut bedroht von fundamentalistischen Religionen, Ideologien, von Intoleranz und Doppelmoral. Wir sollten respektieren lernen, daß es Menschen gibt die in Freiheit einen Weg gehen wollen der nicht der Weg der Masse
ist. Das auf den Weg gebrachte "Prostitutionsgesetz“ ist kein voller Erfolg. Die Handhabung und Anwendung erfolgt, je nach Bundesland offensichtlich unterschiedlich und nach Willkür oder Empfinden der zuständigen Beamten.
Auch die jetzt in Aussicht gestellte Kriminalisierung der Freier ist ein schwerer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen. Nach dem Eigentumsprinzip hat der Staat kein Recht Eingriff in die Freiheit der Freizeit- und Lebensgestaltung des Freiers. Es handelt sich um eine zwischen der Dienstleistenden und dem Dienstannehmer um ein
frei aushandelbares Vertragsverhältnis. Eine Beschränkung wäre ein (sozialistischer) Eingriff in das Marktgeschehen. Das Recht sich zu prostituieren darf keinen Einschränkungen unterworfen sein, daß Recht diese Dienstleistung in Anspruch zu nehmen auch nicht.
Es gibt aber kein (gleichwertiges) Vertragsverhältnis zwischen einem Staat und seinen Einwohnern.
*(Nach Herbert Spencer benanntes Gesetz, nachdem mit Nachrichten untergeordneter Wichtigkeit von wirklichen politischen Problemen abgelenkt werden soll. Später entfalten diese Nebennachrichten
eine Eigendynamik die es den Herrschenden ermöglicht Gesetze ihrer Vorstellung durchzudrücken. Frei nach Roland Baader) |
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